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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

IN MODELS® ist eine eingetragene EU Marke der Inscript GmbH. Der Einfachheit halber wird IN MODELS® als Vermittler genannt.

 

1.      Geltungsbereich

1.1    Für die Vermittlung von Modellleistungen und die vermittelten Modellleistungen selbst gelten die nachstehenden Bedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für künftige Geschäfte.

1.2    Widersprechende Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden, gelten nicht. Eines Widerspruchs von IN MODELS® bedarf es nicht.

1.3    Die Bestellung oder Verwendung von Modellleistungen gilt in jedem Fall als Anerkennung dieser Bedingungen.

 

2.      Angebote, Vertragsabschluss, Vertragspartner

2.1    Angebote von IN MODELS® sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit der Buchungsbestätigung von IN MODELS® zustande.

 

2.2    IN MODELS® handelt dabei mit Ausnahme der Vermittlungsprovision nicht im eigenen Namen, sondern im Namen des jeweiligen Modells, dessen Leistungen vermittelt und vom Kunden gebucht werden. IN MODELS® ist berechtigt, den Vertrag über die vereinbarten Modellleistungen im Namen des Modells abzuschließen. Die vereinbarten Modellleistungen ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Vertragspartner des Kunden für den Auftrag ist des gebuchten Modells.

 

2.3    Die Vermittlungsprovision vereinbart IN MODELS® im eigenen Namen.

 

2.4    Kunde ist derjenige, der die Modelleistungen bei IN MODELS® bucht, es sei denn, aus der Buchungsbestätigung ergäbe sich ausdrücklich etwas anderes.

 

3.      Honorar, Vermittlungsprovision und Fälligkeit

3.1    Das Honorar für die Modelleistungen („Honorar“), das für Nutzungsrechte allenfalls vereinbarte zusätzliche Entgelt („Entgelt“) und die Vermittlungsprovision ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Sofern für die Nutzungsrechte nicht ausdrücklich ein Entgelt vereinbart wird, sind diese mit dem Honorar abgegolten.

 

3.2    Das Honorar ist zuzüglich der Vermittlungsprovision und dem für die Nutzungsrechte allenfalls zusätzlich vereinbarten Entgelt ausschließlich an IN MODELS® zu bezahlen. Das gilt auch für allfällige Folgebuchungen desselben Modells, solange sich dieses von IN MODELS® vertreten lässt. IN MODELS® ist berechtigt, das Honorar und das Entgelt im Namen des Modells einzuheben.

 

3.3    Der Kunde verpflichtet sich, Direktbuchungen des Modells unter Umgehung von
IN MODELS® zu unterlassen, solange das Model sich von IN MODELS®  vertreten lässt. Für jeden einzelnen Verstoß gegen diese Verpflichtung schuldet der Kunde
IN MODELS® eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe des an das Modell bezahlten Honorars zuzüglich der darauf entfallenden Vermittlungsprovision und dem Entgelt, mindestens jedoch EUR 1.000,00.

 

3.4    Alle für die Modelleistungen erforderlichen Utensilien, wie insbesondere Kleidung, Schuhe, Make-Up, Ausstattung und alle weiteren erforderlichen Leistungen, wie insbesondere Fotograf, Visagistin, Stylistin, sind vom Kunden zu stellen. Sie gehören nur dann zum vertraglichen Leistungsumfang, wenn dies ausdrücklich gesondert vereinbart wird.

 

3.5    Sofern sich aus der Buchungsbestätigung oder diesen AGB keine andere Fälligkeit ergibt, sind alle Zahlungen, welche der Kunde schuldet, binnen drei Wochen ab Rechnungsdatum zu leisten. Für den Fall des Zahlungsverzuges schuldet der Kunde unternehmerische Zinsen.

 

3.6    Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Forderungen gegen das Modell gegen Ansprüche von IN MODELS® aufzurechnen.

 

4.      Buchungen, Arbeitszeit und Stornierungen

4.1    Der Vertrag für die Modelleistungen kommt zwischen dem Kunden und dem Modell zustande. IN MODELS® tritt lediglich als Vermittler auf.

 

4.2    Der Inhalt des Vertrages ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.

 

4.3    Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Buchungen immer Tagesbuchungen. Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit des Modells acht Stunden und dauert - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird - von 9 bis 18 Uhr mit einer Stunde Mittagspause, die zwischen 12 und 14 Uhr zu gewähren ist.

 

4.4    Bei Halbtagesbuchungen beträgt die Arbeitszeit des Modells vier Stunden zwischen 9 und 18 Uhr. Die konkrete Lage der Arbeitszeit ergibt sich - ebenso wie bei Stundenbuchungen - aus der Buchungsbestätigung.

 

4.5    Die Arbeitszeit beginnt mit der Ankunft des Modells am für den Auftrag vereinbarten Erfüllungsort („Location“) zu der mit dem Kunden vereinbarten Zeit. Reist das Modell mit dem Kunden gemeinsam zur Location, ist die Reisezeit Arbeitszeit. Vorbereitungen wie Make-Up, Styling oder Ankleiden zählen stets zur Arbeitszeit.

 

4.6    Während der Arbeitszeit hat der Kunde für eine ausreichende und angemessene Verpflegung des Modells Sorge zu tragen.

 

4.7    Wird die gebuchte Arbeitszeit überschritten, fällt für jede angefangene Stunde an Überschreitung ein Honorar in Höhe des Stundensatzes zuzüglich 15% Aufschlag an. Bei Stundenbuchungen ergibt sich der Stundensatz aus der Buchungsbestätigung, bei Tages- oder Halbtagesbuchungen beträgt er ein Achtel (Tagesbuchungen) oder ein Viertel (Halbtagesbuchungen) des vereinbarten Honorars.

 

4.8    Reisekosten (= Kosten für An- und Abreise, für Übernachtung und für Verpflegung außerhalb der Arbeitszeit) werden zusätzlich zum Honorar verrechnet, wenn das Modell anreisen muss, entweder weil es nicht an der Location wohnt oder von einer anderen Buchung kommt.

 

4.9    Sollten auf der jeweiligen Buchungsbestätigung keine gesonderten Reisekosten angeführt werden, werden die Kosten für An- und Abreise pauschal nach Tagessätzen verrechnet:

Für Aufträge bis zu zwei aufeinanderfolgende Tagesbuchungen: 1 Tageshonorar

         Für Aufträge bis zu vier aufeinanderfolgende Tagesbuchungen: ½ Tageshonorar

         Für Buchungen mit fünf aufeinanderfolgenden Tagesbuchungen und mehr werden keine Reisekosten verrechnet, es sei denn, An- und Abreise nehmen zusammen mehr als acht Stunden in Anspruch. Dann wird dafür ½ Tageshonorar verrechnet.

 

4.10  Kosten für Übernachtung und für Verpflegung außerhalb der Arbeitszeit sind vom Kunden gegen Beleg zu erstatten.

 

4.11  Wetterabhängige Buchungen („Wetterbuchungen“) sind als solche zu vereinbaren. Sofern nicht anderslautend vereinbart, sind Wetterbuchungen immer Schönwetterbuchungen. Der Kunde ist berechtigt, solche Buchungen bis längstens 24 Stunden vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn zu stornieren, sofern die Wetterbedingungen nicht vorliegen oder unklar sind.

 

4.12  Buchungen für Nacktaufnahmen sind ebenso ausdrücklich zu vereinbaren, wie Buchungen, bei denen für die körperliche Unversehrtheit oder die Gesundheit des Modells risikoreiche Aufnahmen gemacht werden sollen, widrigenfalls das Modell berechtigt ist, seine Leistung zu verweigern. Im Falle risikoreicher Aufnahmen hat der Kunde eine Versicherung abzuschließen, welche die mit den Aufnahmen für das Modell verbundenen Risiken angemessen deckt.

 

4.13  Sowohl der Kunde, als auch das Modell sind berechtigt, Buchungen nach den Vorgaben dieser Bedingungen zu stornieren. Storniert der Kunde eine Buchung ohne wichtigen Grund, entbindet ihn das nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen.

 

4.14  Mehrtägige Buchungen sind mindestens 72 Stunden, alle anderen Buchungen sind mindestens 24 Stunden vor Arbeitsbeginn zu stornieren. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z. Bsp. Krankheit, Todesfall in der Familie, Unfall etc.) dürfen diese Fristen unterschritten werden.

 

4.15  Storniert das Fotomodell eine Buchung ohne wichtigen Grund (z. Bsp. Krankheit, Todesfall in der Familie, Unfall) wird IN MODELS® sich nach besten Kräften bemühen, für den Kunden - allenfalls auch unter Einschaltung anderer Agenturen - einen gleichwertigen Ersatz zu finden.

 

5.      Gewährleistung

5.1    Gewährleistung und Haftung für die Modellleistungen liegen beim Modell.

 

5.2    Das Modell leistet Gewähr und haftet dafür, die vereinbarten Modellleistungen vertragsgemäß zu erbringen und dass seine Leistungen nach seinem Wissen frei von Rechten Dritter sind, die einer vertragsgemäßen Nutzung dieser Leistungen entgegenstehen.

 

5.3    Gewährleistungsansprüche erlöschen sechs Monate nach dem Auftragsdatum. Schadenersatzansprüche verjähren zwei Jahre nach dem Auftragsdatum.

 

5.4    Der Kunde hat Mängel sofort bei deren Auftreten gegenüber dem Modell zu reklamieren und IN MODELS® unter Übersendung von Beweisfotos umgehend schriftlich zu informieren, widrigenfalls jegliche Ansprüche, auch solche aus Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen sind.

 

5.5    Mit Ausnahme von nach Beginn der Verwendung hervorkommenden Mängeln an den Nutzungsrechten, schließt die Verwendung von Modellleistungen Reklamationen aus. Verwendet der Kunde Modellleistungen trotz einer Reklamation, gilt das als Verzicht auf die Reklamation und sämtliche damit verbundenen Ansprüche daraus.

 

5.6    Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird wechselseitig ausgeschlossen. Soweit zwingendes Recht das zulässt, haften weder IN MODELS® noch das Modell für Folgeschäden wie zB entgangenen Gewinn, entgangenen Umsatz oder entgangenes Geschäft.

 

5.7    Erscheint ein Modell zum vereinbarten Zeitpunkt nicht zu den Modelleistungen, hat der Kunde IN MODELS® umgehend zu informieren. Falls es sich nicht nur um eine Verspätung handelt, wird IN MODELS® sich nach besten Kräften bemühen, ein Ersatzmodell zu organisieren. Kann das Modell aus unvorhergesehenen Umständen, die von ihm nicht beherrschbar sind (Höhere Gewalt wie zB Unfall oder Krankheit, Verspätungen von Verkehrsmitteln) nicht oder nicht rechtzeitig zu den Modelleistungen erscheinen, ist es von seiner Leistungsverpflichtung befreit und dafür nicht haftbar.

 

5.8    Der Kunde haftet für alle Schäden, die das Modell während zu der Modelleistungen erleidet und die vom Kunden oder von Personen, für die er einzustehen hat (zB Mitarbeiter, Gehilfen, Gäste) schuldhaft verursacht werden. Der Kunde haftet dafür, dass die von ihm beigestellten Leistungen, Materialien, Unterlagen etc frei von Rechten Dritter sind und hält IN MODELS® und das Modell diesbezüglich vollkommen Schad- und klaglos.

 

6.      Nutzungsrechte

6.1    Dem Kunden werden die ausschließlichen Nutzungsrechte an den Modellleistungen eingeräumt. Die Nutzungsrechte sind zeitlich auf ein Jahr befristet und geographisch auf Österreich sowie sachlich auf den vereinbarten Verwendungszweck beschränkt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung der Modellleistungen, spätestens jedoch zwei Monate nach den Modelleistungen.

 

6.2    Jedwede Einräumung von Nutzungsrechten steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Leistung sämtlicher vom Kunden geschuldeter Zahlungen und wird daher erst mit dem vollständigen Eingang dieser Zahlungen wirksam. Eine Nutzung der Modellleistungen vor vollständiger Zahlung ist unzulässig und zu unterlassen.

 

7.      Rechtswahl, Gerichtsstand oder Schiedsgericht

7.1    Diese Bedingungen und die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und dem Modell sowie dem Kunden und IN MODELS® unterliegen materiellem österreichischem Recht. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

 

7.2    Für Streitigkeiten des Modells oder IN MODELS® mit Kunden, die ihren Sitz innerhalb der EU/EFTA haben, ist Dornbirn der Gerichtsstand.

 

7.3    Für Streitigkeiten des Modells oder IN MODELS® mit allen anderen Kunden wird die Zuständigkeit des internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien nach den Wiener Regeln vereinbart. Schiedsort ist Dornbirn. Schiedssprache ist Deutsch. Die Bestimmungen über das beschleunigte Verfahren sind anzuwenden.

 

7.4    Solange das zuständige Gericht (7.2) oder Schiedsgericht (7.3) in einer Streitigkeit nicht angerufen wurde, sind das Modell und / oder IN MODELS® berechtigt, diese Streitigkeit vor jedem anderen, für den Kunden zuständigen Gericht anhängig zu machen.

 

8.      Schluss Bestimmungen

8.1    Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Vereinbarung mit IN MODELS® in Schriftform, wobei E-Mail und Fax genügen. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis. Der Kunde verpflichtet sich, mit dem Modell direkt keine Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zu vereinbaren.

 

8.2    Bei Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit von Bestimmungen des Vertrages bleibt die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Klausel ist von den Parteien des Vertrages durch eine wirksame oder durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die wirtschaftlich und in ihrer Intention der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Klausel am nächsten kommt (Salvatorische Klausel).